Das Stipendium gilt der besonderen Unterstützung eines LL.M.-Studiums im Ausland für den Studienbeitrag (keine Reisekosten).
Die budgetären Mittel stammen aus den Mitteln der Hochschulstipendienstiftung für Hörer/innen der Rechte an der Wiener Universität, welche einmal jährlich (jeweils am Ende des Sommersemesters) für das jeweils kommende Studienjahr vergeben werden. Es handelt sich dabei um einen Einmalbetrag.
Die Voraussetzungen sind u. a. ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien sowie ein besonders guter Studienerfolg (Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten). Es muss eine aufrechte Zulassung zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien vorliegen.
Die Auswahlkriterien bzw. die Reihung erfolgt auf Grund der Studienleistungen, fachlichen Qualifikation unter Berücksichtigung der Eigendarstellung und der sprachlichen Fähigkeiten. Die Entscheidung erfolgt durch eine Kommission unter dem Vorsitz der Vizerektorin für Studierende und Lehre.